AGB

Ecotone Gmbh

1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen


1.1 - Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB‘s“ genannt). Falls einzelne Regelungen dieser AGB‘s – wenn auch nur für einzelne Personengruppen wie z.B. Konsumenten im Sinne des § 1KSchG – ungültig sein sollten, werden diese Regelungen durch rechtsgültige Regelungen ersetzt, die den vereinbarten Regelungen möglichst ähnlich sind und diesen wirtschaftlich möglichst nahekommen. Die Ungültigkeit einzelner Regelungen dieser AGB‘s ändert nichts an der Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB’s. Unsere AGB‘s gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Unsere AGB‘s gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung oder sonstigen Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.2 - Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB‘s nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

1.3 - Die in diesen AGB‘s vorgesehene Schriftform wird auch durch Telefax und E-Mail gewahrt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 - Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Bestellungen durch den Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden annehmen; wir sind berechtigt, Bestellungen des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

2.2 - Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB‘s, welche diesfalls subsidiär gelten. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter jedoch nicht berechtigt, von diesen AGB‘s abweichende Regelungen zu treffen.

2.3 - Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten), sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine vereinbarten oder garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.4 - Wir behalten uns das Eigentums-oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen, sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

3. Lieferfrist und Lieferverzug

3.1 - Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Nach Möglichkeit wird die Ware von uns am Tag der Bestellung geliefert.

3.2 - Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung) und die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt auch die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

3.3 - Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.

3.4 - Verzögerungen bei der Auslieferung, die durch Dritte verursacht werden, schließen eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus.

3.5 - Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 9 dieser AGB‘s und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.


4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug


4.1 - Wir liefern mangels gesonderter Vereinbarung bei einem Nettobestellwert von € 100,- frei Haus. Bei Bestellungen unter € 100,- netto Bestellwert wird ein Mindermengenzuschlag von € 5,90,- verrechnet. Diese Angaben gelten bis auf Widerruf. Die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Transportunternehmens bleibt uns vorbehalten.

4.2 - Liefertermine die bekannt gegeben werden sind vorläufige Termine. Bei einer Verschiebung kann keinerlei Schadenersatz geltend gemacht werden.

4.3 - Eventuelle Rückstände werden von uns automatisch in Evidenz gehalten und ohne Mehrkosten nachgeliefert, sofern mit der Bestellung die Freigrenze erreicht wurde.

4.4 - Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, insbesondere weil wir infolge vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,1% des Bruttogesamtauftragswerts pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw.  mangels einer Lieferfrist  mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.


5. Preise und Zahlungsbedingungen


5.1 - Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sämtliche Beträge bzw. Preise verstehen sich im Zweifel als Nettobeträge/Nettopreise. Diverse Zuschläge wie Umweltpauschale werden separat auf den Dokumenten von Ecotone angeführt.

5.2 - Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug binnen 14 Tagen nach Rechnung.

5.3 - Mit Eintritt des Verzuges werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden


6. Eigentumsvorbehalt


6.1 - Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis alle unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend: „gesicherte Forderungen“ genannt) mit dem Kunden beglichen sind. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet,noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

6.2 - Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.


 



6.3 - Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelieferten Ware dürfen wir die Geschäftsräume des Kunden nach vorheriger Ankündigung zu den üblichen Geschäftsstunden betreten.

6.4 
- Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.

6.5
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.6 - Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl im Wert des übersteigenden Betrages freizugeben. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für Ecotone unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an Ecotone in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Sämtliche Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen, bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. Wechselhaftung), welche Ecotone im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.


7. Mängelansprüche des Kunden

7.1 - Ware im Sinne dieser Bestimmung ist nicht die gesamte Lieferung, sondern allein der einzelne mangelhafte Gegenstand.

7.2 - Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

7.3 - Bei Übernahme der Ware ist diese zuerst auf Transportschäden zu überprüfen und gegebenenfalls dem Frachtführer zu melden. Anschließend ist die Ware zu kontrollieren und eventuelle Fehl- oder Mehrmengen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich bei uns zu melden. Bei berechtigten Qualitätsreklamationen kann die Lieferung einer mangelfreien, gleichwertigen Ware verlangt werden. Ist dies nicht möglich besteht ein Recht zum Rücktritt. Wir haften schadenersatzrechtlich generell nur bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche sind in der Höhe auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Für Mangelfolgeschäden haften wir, angesichts der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten der Erzeugnisse, nicht. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden in einem nur an ihn gerichteten Schreiben diese Eigenschaftszusicherung erklärt haben. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

7.4 - Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

7.5 - Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

7.6 - Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.


8. Gewerbliche Schutzrechte

8.1 - Wir stehen nach Maßgabe dieser Ziffer 8 dafür ein, dass die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

8.2 - In dem Fall, dass die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten die Ware derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen von Ziffer 9 dieser AGB‘s.


9. Haftung

9.1 - Soweit sich aus diesen AGB‘s einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

9.2 - Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.


10. Verjährung

10.1 - Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung.

10.2 - Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche, bei Arglist von uns und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.

10.3 - Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Soweit wir dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer 9 auf Schadensersatz haften, gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.


11. Schlussbestimmungen

11.1 - Ist der Kunde Unternehmer oder hat er in der Republik Österreich keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ausschließlich örtlich zuständig. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

11.2 - Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.

11.3 - Soweit der Vertrag oder diese AGB‘s Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.


12. Datenschutzerklärung

12.1 - Im Sinne des Datenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung eingeholten Daten über den Käufer zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. DVR:0665614 Durch Verträge mit Herstellern sind wir verpflichtet gewisse Daten, wie Firmenname, Ort etc. an diese zu reporten.

12.2 - Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten – soweit für die Vertragserfüllung erforderlich – Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.